Förderung

Für die Betreuung gibt es Möglichkeiten der Förderung durch das Landratsamt Ludwigsburg. Um diese zu erhalten sind diverse Formulare auszufüllen und einzureichen. Die notwendigen Anträge habe ich vorliegen und bin bei Vertragsabschluss gerne behilflich diese auszufüllen. Einen Bescheid vom Landratsamt werden Sie erst nach der abgeschlossenen Eingewöhnung erhalten. Wenn Sie eine Förderung erhalten, wird diese vom Landratsamt an mich ausbezahlt. Eine etwaige Differenz ist dann noch von Ihnen an mich zu überweisen. Das Kind hat zwischen dem 1. und 3. Geburtstag einen Anspruch auf 30 Stunden Betreuung pro Woche. Darüber hinaus ist die geförderte Zeit abhängig von Ihrem Arbeitsumfang. Das Landratsamt zahlt aktuell (2021) 6,50€/Stunde. Ihr Kostenbeitrag an das Landratsamt Ludwigsburg ergibt sich anhand ihres Haushaltseinkommens. Das klingt alles viel schwieriger, als es ist. In unseren Gesprächen erkläre ich Ihnen alles gerne. Sie können sich auch jederzeit bei der zuständigen Stelle informieren: Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamt Ludwigsburg www.tageseltern-lb.de +49 (0) 7141 144-2103 Auf der Homepage des Kompetenzzentrums finden sie im Downloadbereich auch viele Unterlagen, welche ich dann auch in Papierform für Sie da habe. Sie können sich die Unterlagen so schon vorab ansehen.
Besucheradresse:
Postadresse:
Martin-Luther-Straße 26
Postfach 760
71636 Ludwigsburg
71607 Ludwigsburg
Kunterbunt Kindertagespflege

Kosten und Vertrag

Kennenlernen

Bei einem ersten Treffen lernen wir uns kennen und so können beide Seiten entscheiden, ob ein Vertrag zustande kommen kann. Ob es sich die Eltern vorstellen können, ihr Kind bei mir betreuen zu lassen. Ob ich mir vorstellen kann, mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft einzugehen. Nur dann wird die Betreuung Ihres Kindes durch mich gut für alle Beteiligten sein.

Vertrag

Den Vertrag schließen die Eltern mit der Tagespflegeperson ab. In diesem werden Beginn und Ende, so wie die Betreuungszeiten festgelegt. Darin wird die laufende Geldleistung vereinbart. Ebenso werden die Urlaubstage festgelegt. Es werden darin Besonderheiten besprochen und aufgeschrieben. Der Vertrag dient dazu alles zu klären. Wenn alles klar ist, muss dieser nie rausgeholt und nachgelesen werden. Er dient der Sicherheit aller Beteiligten.

Kosten

Da der Vertrag zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson zu stande kommt, sind auch die Eltern für die entstehenden Kosten zuständig. Im folgenden Abschnitt „Förderung“ wird die Unterstützung des Landratsamts erläutert.
Kindertagespflege Kunterbunt Mundelsheim Josef Lenz Ottmarsheimer Str. 6 74395 Mundelsheim : www.kindertagespflege-mundelsheim.de : info@kindertagespflege-mundelsheim.de : +49 (0) 7143 890671 Impressum - Datenschutz

Förderung

Für die Betreuung gibt es Möglichkeiten der Förderung durch das Landratsamt Ludwigsburg. Um diese zu erhalten sind diverse Formulare auszufüllen und einzureichen. Die notwendigen Anträge habe ich vorliegen und bin bei Vertragsabschluss gerne behilflich diese auszufüllen. Einen Bescheid vom Landratsamt werden Sie erst nach der abgeschlossenen Eingewöhnung erhalten. Wenn Sie eine Förderung erhalten, wird diese vom Landratsamt an mich ausbezahlt. Eine etwaige Differenz ist dann noch von Ihnen an mich zu überweisen. Das Kind hat zwischen dem 1. und 3. Geburtstag einen Anspruch auf 30 Stunden Betreuung pro Woche. Darüber hinaus ist die geförderte Zeit abhängig von Ihrem Arbeitsumfang. Das Landratsamt zahlt aktuell (2021) 6,50€/Stunde. Ihr Kostenbeitrag an das Landratsamt Ludwigsburg ergibt sich anhand ihres Haushaltseinkommens. Das klingt alles viel schwieriger, als es ist. In unseren Gesprächen erkläre ich Ihnen alles gerne. Sie können sich auch jederzeit bei der zuständigen Stelle informieren: Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamt Ludwigsburg www.tageseltern-lb.de +49 (0) 7141 144-2103 Auf der Homepage des Kompetenzzentrums finden sie im Downloadbereich auch viele Unterlagen, welche ich dann auch in Papierform für Sie da habe. Sie können sich die Unterlagen so schon vorab ansehen.
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Kosten und Vertrag

Kennenlernen

Bei einem ersten Treffen lernen wir uns kennen und so können beide Seiten entscheiden, ob ein Vertrag zustande kommen kann. Ob es sich die Eltern vorstellen können, ihr Kind bei mir betreuen zu lassen. Ob ich mir vorstellen kann, mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft einzugehen. Nur dann wird die Betreuung Ihres Kindes durch mich gut für alle Beteiligten sein.

Vertrag

Den Vertrag schließen die Eltern mit der Tagespflegeperson ab. In diesem werden Beginn und Ende, so wie die Betreuungszeiten festgelegt. Darin wird die laufende Geldleistung vereinbart. Ebenso werden die Urlaubstage festgelegt. Es werden darin Besonderheiten besprochen und aufgeschrieben. Der Vertrag dient dazu alles zu klären. Wenn alles klar ist, muss dieser nie rausgeholt und nachgelesen werden. Er dient der Sicherheit aller Beteiligten.

Kosten

Da der Vertrag zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson zu stande kommt, sind auch die Eltern für die entstehenden Kosten zuständig. Im folgenden Abschnitt „Förderung“ wird die Unterstützung des Landratsamts erläutert.